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Parkflächen als Abstellflächen
Update 06.01.2025
Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht dürfen in Wohngebieten parken.
Für größere Fahrzeuge gilt ein Parkverbot. Dieses durchzusetzen ist Aufgabe der Polizei.
Parkflächen als Abstellflächen für LKW und Firmenfahrzeuge
Jeder weiß um die bestehenden Parkplatzprobleme innerhalb von Wohngebieten. Diese werden an vielen Stellen noch massiv verschärft durch abgestellte LKW und Firmenfahrzeuge. Hier muss eine Lösung gefunden werden, die aber nicht die genannten Fahrzeuge nur von einer Straße zur nächsten verschiebt. Es braucht vielmehr Parkflächen außerhalb des Stadtteils, wo das Abstellen der Fahrzeuge vorgeschrieben wird.
Es geht dabei nicht nur um Parkplatzmangel, sondern auch um Gefahrstellen beim Überqueren der Straßen, da hier die Sicht durch die großen Fahrzeuge sowohl für vorbeifahrende PKW als auch für Fußgänger stark eingeschränkt wird. Die rechtliche Aufklärung zu dieser Thematik war sehr ernüchternd. Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht dürfen in Wohngebieten ohne Einschränkung abgestellt werden.
Etwaige Anwohnerparkregelungen oder Ähnliches sind für Stadtrandgebiete nicht vorgesehen. Zumindest Fahrzeuge über 7,5 Tonnen dürfen aber nicht in Wohngebieten abgestellt werden. Hier wurde eine erhöhte Kontrolldichte durch die Polizei zugesagt.
Dies konnte im Stadtteil auch schon beobachtet werden. Alles in allem sind die Mitglieder des Bürgervereins mit den Antworten der Stadt eher unzufrieden und man werde sich weiterhin um Lösungen bei den Stadtverantwortlichen bemühen.
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